Der tierärztliche Notdienst beginnt an den Wochenenden am Freitag 18:00 Uhr und endet am Montag 08:00 Uhr.
An Feiertagen beginnt er am Vorabend um 18:00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 08:00 Uhr.
Ab dem 14.02.2020 gilt die neue GOT. Im neuen Paragrafen 3a "Gebühren für tierärztlichen Notdienst ist geregelt wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale Notdienstgebür in Höhe von 50Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
(Quelle: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php )
Terminvereinbarung unbedingt notwendig!
Tierärztlicher Notdienst / 3. Quartal 2024
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